Der Kanton kann Beiträge an Neu-, Um- und Anbauten sowie für die Sanierung von Sportanlagen und deren Nebengebäude ausrichten.
Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller können Sportvereine oder -verbände, Gemeinden oder privatrechtlich organisierte Interessierte, wie Genossenschaften und Aktiengesellschaften, sein.
Sportanlagen von lokaler Bedeutung
Bitte registrieren Sie sich hier und erfassen Sie Ihr Gesuch online (Sportvereine). Gemeinden können das Gesuch via Mail an swisslos.sport@lu.ch senden.
Die Gesuchstellung für die Subventionierung von Sportanlagen soll bereits in der Planungsphase erfolgen. Bitte senden Sie uns die nachfolgenden Unterlagen per E-Mail zu:
Pläne und Baubeschrieb, Kostenvoranschlag, Finanzierungsplan sowie allenfalls Baurechts- und Benützungsvertrag.
Nicht zulässig sind Beiträge
- an die Subventionierung von Anlagen oder Teilen davon, zu deren Erstellung die öffentliche Hand verpflichtet ist (Art. 125 Abs. 3 Geldspielgesetz, BGS; SR 935.51)
- an Anlagen sowie Anlagenteile, die rein kommerziellen Zwecken dienen oder keinen sportlichen Zweck verfolgen
- zur Schuldentilgung
- an Landerwerb
- an Zuschauereinrichtungen, Parkplätze, Zufahrtswege, Strassen etc.
- an Sportanlagen von Firmensportvereinen, die nicht der Allgemeinheit zugänglich sind
- an Sportanlagen von Vereinen und/oder Organisationen, die von Mitgliedern eine einmalige oder jährliche Gebühr oder die Zeichnung von Anteilscheinen von mehr als CHF 1’500.— verlangen
- an Sportanlagen, wenn mit der Realisierung des Bauvorhabens bereits vor der Bewilligung durch die kantonale Sportförderungskommission begonnen wurde.
Sportanlagen von kantonaler oder regionaler Bedeutung
Das Verfahren von der Beitragsanfrage bis zur Auszahlung eines Förderbeitrags wird in den Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Sportanlagenkonzept (KASAK) geregelt.
Bitte kontaktieren die Sportförderung bei Anfragen.