Beiträge an Sportanlagen und Nebengebäude werden nur ausgerichtet, wenn sie den Grundsätzen des kantonalen Sportanlagekonzepts (
KASAK) entsprechen.
Die Gesuchstellung für Beiträge an Neu-, Um- und Anbauten sowie für Sanierungen von Sportanlagen und deren Nebengebäuden hat bereits in der Planungsphase zu erfolgen.
Weitere Informationen sind in den
Richtlinien zur Ausrichtung von Beiträgen aus dem Sportfonds des Kantons Luzern (S. 8 und S. 28) ersichtlich.
Sportanlagen von kantonaler oder regionaler Bedeutung
Das Verfahren von der Beitragsanfrage bis zur Auszahlung eines Förderbeitrags wird in den Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Sportanlagenkonzept (KASAK) geregelt.
Bitte kontaktieren Sie die Sportförderung bei Anfragen.