Betriebsbeitrag für Sportorganisationen

Betriebsbeiträge aus dem Sportfonds können ausschliesslich Sportorganisationen mit Sitz im Kanton Luzern gewährt werden. Das Gesuch kann einmal jährlich online auf der Swisslos-Plattform eingereicht werden.

Voraussetzungen für eine Unterstützung sind:

  • Ethik-Statut und Ethik-Charta von Swiss Olympic sind in den Vereinsstatuten verankert.
  • Ist der Verein keinem Verband angeschlossen, welcher Mitglied bei Swiss Olympic ist, so muss der Verein eine Nachwuchsabteilung führen
    (regelmässige Trainingsangebote für Kinder und Jugendliche). 
  • Der Verein darf nicht gewinnorientiert sein.

 

Für Neuregistrationen muss das Registrationsformular ausgefüllt werden. Die Registration wird anschliessend von der Sportförderung geprüft. 

Falls notwendig werden weitere Unterlagen angefordert. Erst nach Abschluss der vollständigen Prüfung des Registrationsantrag werden die Logindaten von der Sportförderung erstellt und per Mail versendet.

Detaillierte Informationen zu den Betriebsbeiträgen für Sportorganisationen sind in den Richtlinien zur Ausrichtung von Beiträgen aus dem Sportfonds des Kantons Luzern (S. 4 und S. 22) ersichtlich.


Einreichefrist
Gesuche müssen bis zum 15. November des jeweiligen Jahres ein- und freigegeben werden.
Das Gesuch ist jeweils für das vergangene Vereins- beziehungsweise Geschäftsjahr einzureichen.

Qualitätslabel
Vereine, welche im Besitz des Qualitätslabels der IG Sport Luzern sind, erhalten 10% mehr auf den errechneten Gesamtbeitrag. Für die Zertifizierung ist die IG Sport Luzern zuständig. Weitere Informationen zum Qualitätslabel

Schiesswesen
Für das Schiesswesen ist das Justiz- und Sicherheitsdepartement zuständig (Schiesssport, Armbrustschützen, etc.).
Lotteriebeiträge Wehrsport

Dienststelle
Gesundheit und Sport

Meyerstrasse 20

6002 Luzern

Standort E-Mail

Auskunft

Tamara Harder
Telefon  041 228 52 73
Teamleitung

Natalie Käppeli
Telefon   041 228 52 74