Projekte zur Förderung des ungebundenen Sports können finanziell unterstützt werden (Anschubfinanzierung).
Für die Ausrichtung eines Beitrags müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Projekt findet im Kanton Luzern statt oder kommt der Luzerner Bevölkerung zugute.
- Das Projekt verfolgt einen gemeinnützigen Zweck, das heisst, es ist nicht gewinn-orientiert, dient der Allgemeinheit
oder einer bestimmten Personengruppe und schafft damit einen Mehrwert für den ungebundenen Sport.
Allfällige Gewinne werden wieder in das Projekt reinvestiert.
- Das Finanzierungskonzept ist schlüssig und ausgewogen, das heisst, es werden angemessene Eigenleistungen erbracht und Bemühungen
zur Erschliessung weiterer Beiträge Dritter (politische Gemeinden, Private und andere) unternommen.
- Die Gesuchseingabe muss vor Projektstart erfolgen.
Gesuche können per Mail an swisslos.sport@lu.ch eingereicht werden.
Weitere Informationen sind in den Richtlinien zur Ausrichtung von Beiträgen aus dem Sportfonds des Kantons Luzern (S. 10 und S. 29) ersichtlich.