Häufige Fragen

  • Wer ist die Trägerschaft?

    Die Trägerschaft wird von der Gemeinde definiert. Dies können die Gemeindeverwaltung, Vereine, Organisationen oder Jugendanimationen sein, die operativ für die «Offenen Sporthallen» zuständig sind. Sie stellt die Personen, die den Anlass begleiten und die administrativen Aufgaben rund um die Umsetzung übernehmen.  

  • Was sind Juniorcoaches?

    Der Anlass wird, im Sinne eines Peer-Ansatzes, von Jugendlichen mitorganisiert und begleitet. Diese Juniorcoaches werden dabei durch mindestens eine erwachsene Person am Anlass begleitet. Sie fungieren als Vorbilder in Bezug auf einen gesundheitsfördernden Lebensstil und in Bezug auf ein suchtmittelfreies Angebot. Sie werden vorgängig auf ihre Aufgaben, Rolle und allfällige Rollenkonflikte vorbereitet, insbesondere in Bezug auf Suchtmittel, aber auch in Bezug auf spezielle Situationen im Rahmen des Projektes, beispielsweise, wenn Teilnehmende rauchen oder Alkohol trinken.

  • Gibt es eine höhere Entschädigung, wenn mehrere Juniorcoaches im Einsatz sind?

    Pro Projekt wird die Entschädigung nur einmalig bezahlt, auch wenn mehrere Coaches im Einsatz sind.

  • Wie werden Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund in das Projekt miteinbezogen?

    Gezielten Massnahmen ermöglichen es Menschen mit einem erschwerten Zugang den Weg in die "offenen Sporthallen" zu finden. Beispiele für zusätzliche Massnahmen könnten folgende sein: Gemeinsame Anlässe mit der örtlichen Integrationsgruppe, Vernetzung mit Schlüsselpersonen, persönliche Kontaktaufnahme zu Familien, Vorstellung des Angebots in den Asylzentren, Besuch der örtlichen DaZ Klassen, etc. Diese Massnahmen müssen vor der Eingabe mit dem Beauftragten für Integration und Sport, besprochen sein.

  • Wie können Mädchen und junge Frauen motiviert werden in die «offenen Sporthallen» zu kommen?

    Ein Programm des Bundesamtes für Sport unterstützt die Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung von heranwachsenden Frauen. Weitere Tipps finden Sie hier unter Links und Inputs.

  • Wie funktioniert die Gesucheingabe?

    Die Trägerschaft füllt das Formular um finanzielle Unterstützung aus. Dies wird spätestens bis am 31. August eingereicht. Nach Prüfung des Gesuchs wird die Trägerschaft schriftlich informiert.

  • Bis wann muss das Gesuch eingereicht sein?

    Das Gesuch um finanzielle Unterstützung muss spätestens bis am 31. August eingereicht sein.

  • Mehrere Trägerschaften in einer Gemeinde, wer schreibt das Gesuch und wie sieht die Entschädigung aus?

    Gibt es in einer Gemeinde mehrere Angebote von verschiedenen Trägerschaften, muss von jeder Trägerschaft ein separates Gesuch eingereicht werden.

  • Entschädigung bei mehreren Angeboten in einer Gemeinde

    Es wird pro Trägerschaft entschädigt.

    Wenn eine Gemeinde verschiedene Angebote hat, zum Beispiel eines für Kinder und eines für Jugendliche, werden beide separat entschädigt. Dasselbe gilt für Angebote an verschiedenen Tagen. Bedingung dabei ist, dass die Rahmendbedingungen eingehalten sind. Der maximale Unterstützungsbetrag bei mehreren Angeboten derselben Trägerschaft beträgt CHF 5000.-.

  • Was ist gemeint mit Durchführung pro "Saison"?

    Das Angebot wird in der Regel im Winterhalbjahr (Wintersaison) durchgeführt, dann, wenn die Möglichkeiten für Sport im Aussenbereich etwas eingeschränkt sind

  • Wann werden die Gelder ausbezahlt?

    Die Auszahlung der kantonalen Unterstützungsgelder erfolgt nach Abschluss des Angebotes und Erhalt der vollständigen Angebotsauswertung. Diese muss bis spätestens 15. Juni eingereicht werden.

  • An wen werden die Gelder ausbezahlt?

    Die Unterstützungsgelder werden ausschliesslich an Gemeinden, bzw. kommunale Trägerschaften ausbezahlt. Trägerschaften aus dritter Hand werden keine kantonalen Unterstützungsgelder bezahlt.

  • Nichteinhalten der Rahmenbedingungen

    Werden die Rahmenbedingungen nicht eingehalten wird im ersten Jahr schriftlich darauf hingewiesen. Gibt es im zweiten Jahr erneut Abweichungen, behalten wir uns vor, die Gelder zu kürzen. Sollten auch im dritten Jahr die erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt sein, können die Gelder eingestellt werden.

  • Was braucht eine Gemeinde für die Umsetzung?

    Es braucht: 

    • Eine lokale Trägerschaft (Gemeindeverwaltung, Verein, Organisation, Stiftung etc.), die das Angebot in der Gemeinde bewirbt und umsetzt
    • Eine kostenlos zur Verfügung gestellte Sporthalle
    • Mindestens eine erwachsene Person, die den Anlass begleitet. Diese Person hat Erfahrung im Umgang mit Kinder und im Sportbereich
  • Haftung

    Die Versicherung ist Sache der Kinder und Jugendlichen, bzw. deren gesetzlichen Vertretern, die das Angebot besuchen.

    Die «offenen Sporthallen» sind ein offenes Angebot, es handelt sich also nicht um ein Betreuungsangebot. Wir empfehlen, dies bei der Kommunikation (Eltern, Gemeinde, Schule etc.) zu berücksichtigen.

     

  • Kann eine Privatperson "Trägerschaft" sein?

    Aufgrund der Haftung wird von Privatpersonen (natürliche Personen) als Trägerschaft abgeraten.

Dienststelle
Gesundheit und Sport

Meyerstrasse 20

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 52 76

E-Mail

Projektverantwortliche

Iris Kohler
Projektleitung «Offene Sporthallen» 
041 228 87 92
E-Mail

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