Sportförderung

Auftrag

Der Sport hat im Kanton Luzern einen hohen Stellenwert. Die Bedeutung von Bewegung und Sport wird höher eingeschätzt denn je: als Mittel zur Gesundheitsförderung bei Kindern und Erwachsenen, als Mittel zur Integration und als Mittel zur Entfaltung individueller Potentiale. Die Förderung von Bewegung und Sport stellt damit eine sinnvolle und notwendige Investition in die Zukunft dar. So gehören der freiwillige Schulsport, die lokalen Bewegungs- und Sportnetze, die Nachwuchsförderung aber auch der Erwachsenensport neben dem Bundesauftrag im Bereich Jugend und Sport (J+S) zu zentralen Aufgaben der Sportförderung im Kanton Luzern.

Das kantonale Sportförderungsgesetz regelt den Vollzug der Sportförderungsgesetzgebung des Bundes sowie die Förderung von Sport und Bewegung durch den Kanton. Dieses Gesetz ist seit dem 1. Juli 2014 in Kraft.

Dienststelle
Gesundheit und Sport

Meyerstrasse 20

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 52 76

E-Mail
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