Kurzbeschrieb
Regelmässige Bewegung trägt zu einer gesunden körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen bei. Dabei werden soziale Kontakte geknüpft, Selbstvertrauen und Selbstständigkeit gelernt und die Kinder und Jugendlichen setzen sich mit ihrem eigenen Körper auseinander.
Um das niederschwellige Bewegungsangebot von Kindern und Jugendlichen in den Gemeinden zu fördern, werden die Sporthallen in den Wintermonaten, wenn die Bewegungsmöglichkeiten im Freien eingeschränkt sind, geöffnet. Zu definierten Zeiten haben Kinder und oder Jugendliche die Möglichkeit sich in den Sporthallen zu treffen, und eine tolle Zeit miteinander zu verbringen. Das Angebot wird durch eine erwachsene Person begleitet. Es soll Kinder und Jugendliche aller Bevölkerungsgruppen ansprechen, insbesondere auch diejenigen, welche in keiner Vereinsstruktur eingebunden sind. Die Anlässe sind suchtmittelfrei und tragen zur Förderung eines gesunden Lebensstils bei.
Die finanzielle Unterstützung der Gemeinden ist an folgende Rahmenbedingungen gebunden.
Rahmenbedingungen für die Trägerschaft:
Das Angebot der «Offenen Sporthallen» steht allen Kindern und Jugendlichen der Gemeinde offen. Eine kommunale Stelle trägt das Projekt mit, umgesetzt wird es von einer Trägerschaft (Verein, Jugendanimation, Organisation etc).
Die Gemeinde stellt die Sporthalle kostenfrei zur Verfügung. Die Trägerschaft schreibt das Angebot aus und ist dafür zuständig, dass an jedem Anlass eine erwachsene Hauptleitung vor Ort ist. Diese Person verfügt über Kenntnisse im Sportbereich und im Umgang mit Kindern. Sie steht den Teilnehmenden bei Fragen zur Verfügung und ist verantwortlich, dass während des Angebots keine Suchtmittel konsumiert werden und auf eine ausgewogene Ernährung geachtet wird. Für die Teilnehmenden ist das Angebot kostenfrei. Es findet mindestens 10-mal pro Saison statt. Die Teilnahme an der jährlichen Weiterbildung ist obligatorisch.
Gezielte Bemühungen im Bereich Integration werden separat honoriert. Massnahmen, die Menschen mit einem erschwerten Zugang den Weg in die offenen Sporthallen öffnen, werden mit CHF 500.- entschädigt. Beispiele für zusätzliche Massnahmen könnten folgende sein: Gemeinsame Anlässe mit der örtlichen Integrationsgruppe, Vernetzung mit Schlüsselpersonen, persönliche Kontaktaufnahme zu Familien, Vorstellung des Angebots in den Asylzentren, Besuch der örtlichen DaZ Klassen, etc. Dazu nimmt die Trägerschaft mit dem Beauftragten für Integration und Sport Kontakt auf.
Ebenfalls werden Projekte, welche Jugendliche als Juniorcoaches einsetzen, zusätzlich entschädigt.
Beachten Sie bitte das Faktenblatt für Gemeinden.
Einreichung des Gesuches
Nach Prüfung des Gesuchs um finanzielle Unterstützung wird die Trägerschaft schriftlich informiert. Das Gesuch muss bis spätestens 31. August von der Trägerschaft eingereicht werden.
Das Formular zur Einreichung des Gesuchs finden Sie hier.
Auszahlung der kantonalen Unterstützungsgelder
Nach Abschluss des Angebots und Erhalt der vollständigen Angebotsauswertung bis spätestens 15. Juni, erfolgt die Auszahlung der kantonalen Unterstützungsgelder im August.
Entschädigung
- CHF 1500.- für 10 bis 15 Durchführungen pro Saison -(Turnhallen je mind. 2.5h geöffnet)
- CHF 2000.- ab 16 Durchführungen pro Saison -(Turnhallen je mind. 2.5h geöffnet)
Zusätzliche Entschädigung:
- CHF 500.- wenn die Betreuung durch Juniorcoaches mitgetragen wird.
- CHF 500.- wenn gezielte Bemühungen unternommen werden, um Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund für das Angebot zu gewinnen.
Der maximale Betrag pro Trägerschaft beträgt CHF 5000.- (bei mehreren Angeboten). Die Auszahlung der Unterstützungsgelder bedingt, dass die Rahmenbedingungen eingehalten werden und die Weiterbildung besucht worden ist. Es besteht kein Anspruch auf Unterstützungsgelder. Werden die Kriterien nicht erfüllt, behalten wir uns eine Kürzung der Gelder vor. Siehe häufige Fragen.