Gezielte Bemühungen, um Kinder und Jugendliche einzubinden, die sonst nicht erreicht würden, werden separat honoriert. Massnahmen, die den niederschwelligen Zugang zur «Offenen Sporthalle» für Kinder und Jugendliche mit Migrationsintergrund unterstützen, werden mit 500 Franken entschädigt. Beispiele für zusätzliche Massnahmen könnten folgende sein:
- Gemeinsame Anlässe mit der örtlichen Integrationsgruppe
- Vernetzung mit Schlüsselpersonen
- Persönliche Kontaktaufnahme zu Familien
- Vorstellung des Angebots in den Asylzentren
- Besuch der örtlichen Klassen in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) usw.
Dazu nimmt die Trägerschaft mit dem Beauftragten für Integration und Sport Kontakt auf.