Rahmenbedingungen
Die finanzielle Unterstützung der Gemeinden ist an folgende Rahmenbedingungen gebunden:
- Das Angebot der «Offenen Sporthallen» steht allen Kindern und Jugendlichen der Gemeinde offen.
- Die Umsetzung erfolgt durch eine Trägerschaft in Zusammenarbeit mit einer kommunalen Stelle.
- Die Gemeinde stellt die Sporthalle kostenlos zur Verfügung.
- An jedem Anlass ist eine erwachsene Leitungs- und Ansprechperson vor Ort.
- Die Teilnahme ist kostenlos.
- Pro Saison finden mindestens zehn Durchführungen statt.
- Das Angebot ist suchtmittelfrei und es wird für eine ausgewogene Ernährung während den Pausen gesorgt.
- Die Leitungspersonen nehmen jährlich an einer obligatorischen Weiterbildung teil.
- Leistungen in den Bereichen Integration sowie der Einbezug von Juniorcoachenden werden zusätzlich entschädigt.
- Die Bewerbung des Angebots erfolgt über geeignete Kanäle in der Gemeinde. Dabei können das Logo der «Offenen Sporthallen» sowie das Kantonslogo verwendet werden mit dem Hinweis, dass der Kanton Luzern das Projekt unterstützt. Das Logo kann bei der Projektleitung bezogen werden.
Einreichung eines Gesuches
Nach der Prüfung des Gesuchs um finanzielle Unterstützung wird die Trägerschaft schriftlich informiert. Das Gesuch muss jeweils bis spätestens am 31. August des laufenden Kalenderjahres von der Trägerschaft eingereicht werden.
Formular zur Einreichung eines Gesuchs
Auszahlung der kantonalen Unterstützungsgelder
Nach Abschluss des Angebots, und nach Erhalt der vollständigen Angebotsauswertung bis jeweils spätestens am 15. Juni des laufenden Kalenderjahres, erfolgt die Auszahlung der kantonalen Unterstützungsgelder jeweils im August desselben Jahres.
Entschädigung
- 1500 Franken für 10 bis 15 Durchführungen pro Saison – Turnhallen je mindestens für zwei Stunden geöffnet
- 2000 Franken ab 16 Durchführungen pro Saison – Turnhallen je mindestens für zwei Stunden geöffnet
Zusätzliche Entschädigung
- 500 Franken, sofern die Betreuung durch Juniorcoachende mitgetragen wird.
- 500 Franken, sofern gezielte Bemühungen unternommen werden, um Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund für das Angebot zu gewinnen.
Der maximale Betrag pro Trägerschaft beläuft sich auf 5000 Franken (bei mehreren Angeboten). Die Auszahlung der Unterstützungsgelder bedingt, dass die Rahmenbedingungen eingehalten werden und die Weiterbildung besucht worden ist. Es besteht kein Anspruch auf Unterstützungsgelder. Werden die Kriterien nicht erfüllt, wird eine Kürzung der Gelder vorbehalten. Mehr dazu unter: häufige Fragen.