Im Rahmen des kantonalen Inklusionsprogramms unterstützt der Kanton Luzern Sportvereine, Sportcenter und Breitensportanlässe, die ihre Angebote für Menschen mit Behinderung öffnen.
Folgende Organisationen können ein Gesuch einreichen:
- Sportvereine, Sportverbände, Sportcenter (Hallenbäder, Kletterhallen etc.),
- Organisatoren von Sportanlässen im Breitensport.
Für die Ausrichtung eines Beitrags müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Projekt findet im Kanton Luzern statt oder kommt der Luzerner Bevölkerung zugute.
- Das Projekt verfolgt einen gemeinnützigen Zweck, das heisst, es ist nicht gewinnorientiert, dient der Allgemeinheit oder einer bestimmen Personengruppe und schafft damit einen Mehrwert für den inklusiven Sport. Allfällige Gewinne werden wieder in das Projekt reinvestiert.
- Das Finanzierungskonzept ist schlüssig und ausgewogen, das heisst, es werden angemessene Eigenleistungen erbracht und Bemühungen zur Erschliessung weiterer Beiträge Dritter (politische Gemeinden, Private und andere) unternommen.
Die Gesuchseingabe muss vor Projektstart erfolgen. Das Gesuchsformular kann per Mail angefragt werden.