Per 1. Januar 2025 wurden die Richtlinien zur Ausrichtung von Beiträgen aus dem Sportfonds des Kantons Luzern aktualisiert.
Aus dem Sportfonds können folgende Bereiche unterstützt werden: Betriebsbeiträge für Sportorganisationen (Sportbetriebsbeitrag), Sportveranstaltungen und -anlässe, Vereins- und Verbandsjubiläen, Sportinfrastruktur, Nachwuchs- und Leistungssport, Lokale Bewegungs- und Sportnetze, 1418coach, Freiwilliger Schulsport, Ungebundener Sport (Projektförderung), Sportvereinsentwicklung (Projektförderung), Inklusion (Projektförderung).
Weitere Informationen sind hier zu finden.