Möglichst viele Luzernerinnen und Luzerner sollen regelmässig Sport treiben. Die kantonale Sportförderung schafft die bestmöglichen Voraussetzungen dafür, um dieses Ziel zu erreichen.
Auftrag
Sport und Bewegung haben im Kanton Luzern einen hohen Stellenwert und leisten einen wichtigen Beitrag für Gesundheit, Bildung Inklusion und Integration. Die Förderung von Bewegung und Sport stellt damit eine sinnvolle und notwendige Investition in die Zukunft dar. So gehören neben dem Bundesauftrag im Bereich Jugend+Sport (J+S) auch der freiwillige Schulsport, die lokalen Bewegungs- und Sportnetze, die Talentförderung, der Erwachsenensport, die kulturelle Vielfalt und die Inklusion im Sport zu zentralen Aufgaben der Sportförderung des Kantons Luzern.
Das kantonale Sportförderungsgesetz regelt den Vollzug der Sportförderungsgesetzgebung des Bundes sowie die Förderung von Sport und Bewegung durch den Kanton. Es ist seit dem 1. Juli 2014 in Kraft.