Richtlinien Vereinsjubiläen

Feiert ein Verein sein mindestens 50-jähriges Bestehen und ist ein offizieller Festakt für das Jubiläum geplant, so bietet der Kanton Luzern die Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung. Hierfür kann ein Gesuch bei der Sportförderung des Kantons Luzern eingereicht werden.

Das Gesuch kann über das Swisslos-Portal (Anlass) eingegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien für finanzielle Beiträge an Jubiläen von Sportvereinen im Kanton Luzern.

Dienststelle
Gesundheit und Sport

Meyerstrasse 20

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 52 76

E-Mail
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