Schulsportanlässe, die schulintern und klassenübergreifend stattfinden, stärken das Zusammengehörigkeitsgefühl an der Schule und fördern ein positives Lernklima. Zudem leisten solche Anlässe einen wertvollen Beitrag zur Förderung von Bewegung und Gesundheit an den Schulen. Aus diesen Gründen unterstützt die Sportförderung des Kantons Luzern Schulsportanlässe finanziell.
Beitragsberechtigt sind Anlässe mit folgenden Rahmenbedingungen:
- Schulsportanlässe dauern mindestens drei Lektionen und sind von der Schule organisiert.
- Die Schulsportanlässe sind für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch.
- Beitragsberechtigt sind Schulsportanlässe von obligatorischen Schulstufen. Ausgenommen sind Schulausflüge (Schulreisen, Exkursionen, Herbstwanderungen usw.).
- Ein Schulsportanlass wird mit mindestens einer kompletten Schulstufe durchgeführt (zum Beispiel alle 3. Klassen, alle Klassen im Zyklus 3 usw.). Anträge für einzelne Klassen sind nicht möglich.
Anmeldung und Auszahlung
- Anmeldung und Auszahlung erfolgen über das Sportfonds-Portal.
- Es können zwei Schulsportanlässe pro Schuljahr eingegeben werden.
- Es werden 3 Franken pro Schülerin und Schüler ausbezahlt.