Werden die „Offenen Sporthallen“ von sogenannten Juniorcoachenden mitorganisiert und begleitet, wird dieser Aufwand mit CHF 500.- honoriert. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
- Vorliegen einer Vereinbarung: Juniorcoachende erhalten von der Trägerschaft eine Vereinbarung, in der die Aufgaben und Kompetenzen von Juniorcoachenden beschrieben sind.
- Durchführung eines „Debriefings“: nach jedem Anlass findet ein kurzes Debriefing mit den Juniorcoachenden statt (-> was lief gut und wo gibt es Verbesserungspotential?). Diese Auswertung wird in einem gemeinsamen Protokoll festgehalten.
- Ausstellen einer Arbeitsbestätigung: Nach der Saison als Juniorcoachende bekommen die Jugendlichen eine Arbeitsbestätigung, die sie für Bewerbungen verwenden können.
- Nachweis des Besuchs einer spezifischen Weiterbildung: Alle Juniorcoachenden besuchen jährlich eine spezifische Weiterbildung (über Kanton Luzern organisiert oder über Idée Sport).
Bei weiteren Fragen zum Thema „Arbeit mit Juniorcoachenden“ ist Roman Pechous gerne für Sie da: roman.pechous@lu.ch oder 041 228 73 88
Unterlagen für Arbeit mit Juniorcoachenden:
- „Offene Sporthallen“ mit Juniorcoachenden - Informationen für die Trägerschaft.
- Vorlage Vereinbarung: In diesem Dokument werden die Aufgaben und Pflichten der Juniorcoachenden festgehalten.
- Vorlage Teamsitzung: Es ist sinnvoll Teamsitzungen mit den Juniorcoachenden durchzuführen. Diese Vorlage zeigt, wie eine solche Sitzung strukturiert werden kann.
- Vorlage Einsatzplan: Bei einer grösseren Anzahl von Juniorcoachenden macht ein Einsatzplan Sinn.
- Vorlage Debriefing: Nach jedem Anlass wird ein kurzes Debriefing gemacht. Es wird besprochen was gut lief und wo es Verbesserungspotential gibt.
- Vorlage Feedbackbogen: Diese Vorlage dient dazu, die Zufriedenheit der Teilnehmenden am Ende eines Anlasses zu erfragen.
- Vorlage Arbeitsbestätigung: Die Juniorcoachenden sollen dieses Dokument für ihre Bewerbungen nutzen können.