Talentförderung

Nachwuchsathletinnen und -athleten mit Potential für eine nationale oder internationale Karriere können finanziell unterstützt werden.
Athletinnen und Athleten mit einer lokalen Swiss Olympic Talent Card werden nicht unterstützt.

Für die Ausrichtung eines Beitrags müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Athletin/der Athlet befindet sich in der FTEM-Phase T1, T2, T3 oder T4.
  • Sie/er besitzt mind. eine gültige Swiss Olympic Talent Card «regional».
  • Sie/er gehört einem Nachwuchsfördergefäss eines professionell geführten Vereins bzw. Verbands an.
  • Es besteht eine schriftliche Empfehlung der nachwuchsverantwortlichen Person des Sportverbandes / Leistungssportvereins, dass die Athletin/der Athlet über das Potential für eine nationale oder internationale Karriere verfügt.
  • Die Sportart ist per se kostenintensiv in Bezug auf Material, Reisekosten für Wettkämpfe oder Trainingslager, Personalkosten der Nachwuchstrainerinnen und -trainer, Kosten für ÖV, Lizenzen etc.

Anhand der Gesamtbildanalyse ist es möglich, dass keine Beiträge gesprochen werden.

Gesuche müssen pro Kalenderjahr (Januar bis Dezember, und nicht pro Saison) über das Online-Formular bis am 28. Februar eingereicht werden.

Dienststelle
Gesundheit und Sport

Meyerstrasse 20

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 52 76

E-Mail

Kontakt Nachwuchsförderung und Leistungssport

Amos Coppe

Telefon 041 228 35 09