Athletinnen- und Athletenförderung

Der Kanton Luzern kann Athletinnen und Athleten mit finanziellen Beiträgen unterstützen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Details sind im Online-Formular sowie in den Richtlinien Sportfonds Kanton Luzern (S. 12-14 und 31-33) ersichtlich.

Hinweis: Anhand der Gesamtbildanalyse ist es möglich, dass keine Beiträge gesprochen werden.

Talentförderung

Für Nachwuchsathletinnen und -athleten mit Potential für eine nationale oder internationale Karriere.

  • Voraussetzungen: FTEM-Phase «Talent» (T1-T4), gültige Swiss Olympic Talent Card (mind. «regional»), schriftliche Empfehlung, kostenintensive Sportart.
  • Gesuche sind pro Kalenderjahr (Januar bis Dezember, und nicht pro Saison) über das Online-Formular bis am 28. Februar einzureichen.

Übergang Talent zu Elite

Für Athletinnen und Athleten im Übergang von Talent zu Elite.

  • Voraussetzungen: FTEM-Phase ab E1 oder Swiss Olympic Card «Elite», schriftliche Empfehlung des Nationalverbandes, Budget- und Zielplanung.
  • Die Förderung ist auf max. vier Jahre ab Eintritt in den Elitebereich begrenzt.
  • Gesuche sind über das Online-Formular bis zum Ablauf der Gültigkeit der Swiss Olympic Card einzureichen.

Olympiateam Kanton Luzern

Für Luzerner Topsportlerinnen und -sportler mit dem Hauptziel, an Olympischen Spielen, Paralympics oder Deaflympics teilzunehmen.

  • Voraussetzungen: Unterstützung durch die Stiftung Schweizer Sporthilfe, gültige Swiss Olympic Card (mind. «Bronze»), Empfehlung des Nationalverbandes sowie enger Bezug zum Kanton Luzern.
  • Die Kontaktaufnahme erfolgt direkt durch die zuständige Person für Nachwuchsförderung und Leistungssport des Kantons Luzern.

Weitere Informationen zum Olympiateam Kanton Luzern