Im Rahmen des kantonalen Inklusionsprogramms unterstützt die Sportförderung des Kantons Luzern Sportvereine, Sportcenter und Breitensportanlässe, die ihre Angebote für Menschen mit Behinderung öffnen.
Folgende Organisationen können ein Gesuch einreichen:
- Sportvereine
- Sportverbände
- Sportcenter (Hallenbäder, Kletterhallen usw.)
- Organisatoren und Organisatorinnen von Sportanlässen im Breitensport
Für die Ausrichtung eines Beitrags müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Projekt findet im Kanton Luzern statt oder kommt der Luzerner Bevölkerung zugute.
- Das Projekt verfolgt einen gemeinnützigen Zweck, das heisst, es ist nicht gewinnorientiert, dient der Allgemeinheit oder einer bestimmten Personengruppe und schafft damit einen Mehrwert für den inklusiven Sport. Allfällige Gewinne werden in das Projekt reinvestiert.
- Das Finanzierungskonzept ist schlüssig und ausgewogen, das heisst, es werden angemessene Eigenleistungen erbracht und Bemühungen zur Erschliessung weiterer Beiträge Dritter (politische Gemeinden, Private und andere) unternommen.
Die Eingabe eines Gesuchs muss vor Projektstart erfolgen: Online-Gesuchsformular.
Seit 2024 unterstützt auch Swiss Olympic inklusive Sportprojekte: Ausführungsbestimmungen