Der Besuch eines ausserkantonalen Bildungsangebotes für Nachwuchstalente ist grundsätzlich möglich. Das Schulgeld wird vom Kanton Luzern jedoch nur übernommen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das Talent ist im Kanton Luzern wohnhaft
- Es gibt kein vergleichbares Schul-/Sportangebot im Kanton Luzern bzw. der Trainingsort erfordert einen ausserkantonalen Schulbesuch
- Die schulischen Voraussetzungen sind erfüllt (werden durch das Bildungs- und Kulturdepartement abgeklärt)
- Sportliche Voraussetzungen: Empfehlungsschreiben des nationalen Sportverbandes/Leistungssportvereins mit Potentialbestätigung, und das Talent verfügt mind. über eine regionale Swiss Olympic Talent Card
Rechtsgrundlagen:
Bitte richten Sie Ihre Anfrage für die Gesuchsunterlagen, gemäss Schulstufe des Talents, an eine der folgenden E-Mail-Adressen: