Der Besuch eines ausserkantonalen Bildungsangebotes für Nachwuchstalente ist grundsätzlich möglich. Das Schulgeld wird vom Kanton Luzern jedoch nur übernommen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das Talent ist im Kanton Luzern wohnhaft
- Es gibt kein vergleichbares Schul-/Sportangebot im Kanton Luzern bzw. der Trainingsort erfordert einen ausserkantonalen Schulbesuch
- Die schulischen Voraussetzungen sind erfüllt (werden durch das Bildungs- und Kulturdepartement abgeklärt)
- Sportliche Voraussetzungen: Empfehlungsschreiben des nationalen Sportverbandes/Leistungssportvereins mit Potentialbestätigung und mind. eine regionale Swiss Olympic Talent Card liegen vor
Rechtsgrundlagen:
Bitte richten Sie Ihre Anfrage für die Gesuchsunterlagen, gemäss Schulstufe des Talents, an eine der folgenden E-Mail-Adressen:
Dienststelle Volksschulbildung (DVS) |
- Primarstufe (1.–6. Klasse)
- Sek I (7.–9. Klasse) |
info.dvs@lu.ch |
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (DBW) |
- Sek II: Berufsbildung (Lehre, Berufsmaturität) |
sb.dbw@lu.ch |
Dienststelle Gymnasialbildung (DGym) |
- Sek II: Gymnasien (Kurz- und Langzeitgymnasium) |
info.dgym@lu.ch
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