Schulgeldübernahme für den Besuch einer ausserkantonalen Sportschule

Der Besuch eines ausserkantonalen Bildungsangebotes für Nachwuchstalente ist grundsätzlich möglich. Das Schulgeld wird vom Kanton Luzern jedoch nur übernommen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Talent ist im Kanton Luzern wohnhaft
  • Es gibt kein vergleichbares Schul-/Sportangebot im Kanton Luzern bzw. der Trainingsort erfordert einen ausserkantonalen Schulbesuch
  • Die schulischen Voraussetzungen sind erfüllt (werden durch das Bildungs- und Kulturdepartement abgeklärt)
  • Sportliche Voraussetzungen: Empfehlungsschreiben des nationalen Sportverbandes/Leistungssportvereins mit Potentialbestätigung, und das Talent verfügt mind. über eine regionale Swiss Olympic Talent Card

 

Rechtsgrundlagen:

 

Bitte richten Sie Ihre Anfrage für die Gesuchsunterlagen, gemäss Schulstufe des Talents, an eine der folgenden E-Mail-Adressen:

Dienststelle Volksschulbildung (DVS) info.dvs@lu.ch
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (DBW) sb.dbw@lu.ch
Dienststelle Gymnasialbildung (DGym) info.dgym@lu.ch