Schulgeldübernahme ausserkantonale Sportschule

Der Besuch eines ausserkantonalen Bildungsangebotes für Nachwuchstalente ist grundsätzlich möglich. Das Schulgeld wird vom Kanton Luzern jedoch nur übernommen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Talent ist im Kanton Luzern wohnhaft
  • Es gibt kein vergleichbares Schul-/Sportangebot im Kanton Luzern bzw. der Trainingsort erfordert einen ausserkantonalen Schulbesuch
  • Die schulischen Voraussetzungen sind erfüllt (werden durch das Bildungs- und Kulturdepartement abgeklärt)
  • Sportliche Voraussetzungen: Empfehlungsschreiben des nationalen Sportverbandes/Leistungssportvereins mit Potentialbestätigung und mind. eine regionale Swiss Olympic Talent Card liegen vor

 

Rechtsgrundlagen:

 

Bitte richten Sie Ihre Anfrage für die Gesuchsunterlagen, gemäss Schulstufe des Talents, an eine der folgenden E-Mail-Adressen:

Dienststelle Volksschulbildung (DVS) - Primarstufe (1.–6. Klasse)
- Sek I (7.–9. Klasse) 
info.dvs@lu.ch
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (DBW) - Sek II: Berufsbildung (Lehre, Berufsmaturität) sb.dbw@lu.ch
Dienststelle Gymnasialbildung (DGym) - Sek II: Gymnasien (Kurz- und Langzeitgymnasium) info.dgym@lu.ch