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Sportförderung

Schulgeldübernahme ausserkantonale Sportschule

Der Besuch einer ausserkantonalen Bildungsstätte für Nachwuchstalente ist grundsätzlich möglich. Das Schulgeld wird vom Kanton Luzern jedoch nur übernommen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Talent ist im Kanton Luzern wohnhaft.
  • Die schulischen Voraussetzungen sind erfüllt (werden durch das Bildungs- und Kulturdepartement abgeklärt).
  • Im Kanton Luzern besteht kein vergleichbares Schul-/Sportangebot beziehungsweise der Trainingsort erfordert einen ausserkantonalen Schulbesuch.
  • Sportliche Voraussetzungen: Ein Empfehlungsschreiben des nationalen Sportverbandes oder des Leistungssportvereins mit Potenzialbestätigung sowie mindestens eine regionale Swiss Olympic Talent Card liegen vor.

Bitte richten Sie Ihre Anfrage für die Gesuchsunterlagen, gemäss Schulstufe des Talents, an die zuständige Dienststelle:

Dienststelle Volksschulbildung (DVS)

- Primarstufe (1.–6. Klasse)
- Sek I (7.–9. Klasse

info.dvs@lu.ch 
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (DBW) - Sek II: Berufsbildung (Lehre, Berufsfachschulen, Berufsmaturität) sb.dbw@lu.ch
Dienststelle Gymnasialbildung (DGym) - Sek II: Gymnasien (Kurz- und Langzeitgymnasium) info.dgym@lu.ch

Hinweis: Gesuche müssen bis zum Schulbeginn eingereicht werden. Eine rückwirkende Kostengutsprache wird in der Regel nicht erteilt.

Kontakt

Amos Coppe

Beauftragter für Nachwuchsförderung und Leistungssport

 

Telefon 041 228 35 09

E-Mail