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Sportförderung

Athletinnen- und Athletenförderung

Der Kanton Luzern kann Athletinnen und Athleten mit finanziellen Beiträgen unterstützen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Details sind im Online-Formular sowie in den Richtlinien Sportfonds Kanton Luzern (S. 12–14 und S. 31–33) ersichtlich.

Die Liste der Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger wird jährlich veröffentlicht.

Hinweis: Anhand der Gesamtbildanalyse ist es möglich, dass keine Beiträge gesprochen werden.

Talentförderung

  • Ab Swiss Olympic Talent Card «Regional»
  • Kostenintensive Sportart
  • Gesuchseinreichung ist vom 1. Dezember bis 28. Februar möglich
  • Alle Angaben und Kriterien beziehen sich auf das Vorjahr

Übergang Talent zu Elite

  • Ab Swiss Olympic Card «Elite»
  • Auf maximal vier Jahre begrenzte Förderung
  • Gesuchseinreichung vor Ablauf der Gültigkeit der Swiss Olympic Card (z.B. bei einer Gültigkeit bis Ende Mai ist das Gesuch bis 31. Mai einzureichen)

Olympiateam Kanton Luzern

  • Ab Swiss Olympic Card «Bronze»
  • Unterstützung durch die Stiftung Schweizer Sporthilfe
  • Kontaktaufnahme durch verantwortliche Person im Kanton Luzern
  • Mehr erfahren

Kontakt

Amos Coppe

Beauftragter für Nachwuchsförderung und Leistungssport

 

Telefon 041 228 35 09

E-Mail