Gesuchseingabe
Die Gesuche werden online über die Sportfonds-Plattform eingereicht. Das Handbuch dient als Unterstützung bei der Gesucheingabe. Anwenderinnen und Anwender beachten bitte, dass das Gesuch jeweils von einer zweiten Person freigegeben werden muss. Die Person, die das Gesuch erstellt hat, kann es nicht selbst freigeben.
Eingabetermin
Die Gesuche müssen frühzeitig eingereicht werden, damit eine zeitnahe Bearbeitung möglich ist. Sie sind jeweils innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des entsprechenden Vereinsjahres einzureichen. Für Vereine gilt der 15. November des laufenden Jahres als spätester Eingabetermin. Für Verbände endet die Eingabefrist am 31. Mai des laufenden Jahres.
Gut zu wissen:
- Gesuche in Papierform werden nicht mehr akzeptiert.
- Wir empfehlen, das Gesuch am Ende des Geschäfts- bzw. des Vereinsjahrs einzureichen.
- Bei jedem Verein ist die entsprechende Sportart hinterlegt. Die Software errechnet daher sämtliche Eingaben automatisch.
- Alle einzureichenden Unterlagen (Originalrechnungen, Budget usw.) können auf der Plattform hochgeladen werden.
- Nach der Bewilligung durch die Sportförderungskommission erhalten die Anwenderinnen und Anwender auf der Plattform eine Benachrichtigung. Die Gesuchsübersicht wird anschliessend im Portal unter «Dokumente» zum Downloaden bereitgestellt.