Beitragsberechtigte Institutionen
Beiträge aus dem Swisslos-Sportfonds können ausschliesslich Sportvereinen mit Sitz im Kanton Luzern gewährt werden. Es können Gesuche für den jährlichen Sportbetrieb, Sportanlässe und Sportanlagen eingereicht werden. Jährliche Sportbetriebsbeiträge können nur an Vereine ausbezahlt werden, die über ihren Dachverband der SOA (Swiss Olympic Association) angeschlossen sind. Die anderen Gesucharten sind auch für andere Vereine (Organisationsform Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB) offen.
Vereine, die diese Voraussetzungen erfüllen, können die Gesuche mit diesem Link online erfassen und einreichen. Es gelten folgende Eingabefristen:
Jährliches Sportbetriebsbeitragsgesuch
1x jährlich bis spätestens 15. November des entsprechenden Jahres. Wir empfehlen das Sportbetriebsbeitragsgesuch jeweils nach Ende des Geschäfts- bzw. Vereinsjahr einzureichen.
Sportanlass
Das Gesuch muss zwingend VOR dem Anlass auf der Online-Plattform eingereicht werden und der Anlass muss im Kanton Luzern stattfinden.
Sportanlage
Das Gesuch muss zwingend VOR Baubeginn auf der Online-Plattform eingereicht werden.
Im Handbuch ist die Gesucherfassung ausführlich erklärt.
In den Berechnungsgrundlagen sind genaue Informationen zu finden, welche Subventionen gesprochen werden können.
Swisslos-Sportfonds-Logo
Als kleine Gegenleistung für Beiträge aus dem Swisslos-Sportfonds erwarten wir, dass Sie bei Publikationen (Vereinsheft, Programmheft, Ranglisten, Plakate, Briefe, usw...) sowie in einem allfälligen Internetauftritt des Anlasses oder der veranstaltenden Organisation unser Swisslos-Sportfonds-Logo verwenden. Benötigen Sie das Logo in einem anderen Dateiformat sind wir gerne per Mail erreichbar.