Rahmenvorgaben für den Sport im Kanton Luzern
Im Bereich Sport gelten weiterhin die Bestimmungen des Bundes.
Ausnahmen:
Für den obligatorischen und freiwilligen Schulsport gelten die Schutzkonzepte des Bildungs- und Kulturdepartements.
Kann das Schutzkonzept der Schule umgesetzt werden, können auch Lektionen des freiwilligen Schulsports durchgeführt werden. Es liegt im Ermessen der Verantwortlichen der Schulen zu entscheiden, ob Angebote des freiwilligen Schulsports stattfinden sollen.
Weitere Informationen des Bundes zum Thema «COVID-19 und Sport»
Weitere Informationen...
Wichtige Informationsplattformen
Bundesamt für Sport (BASPO)
Swiss Olympic
Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Sportämter (ASSA)
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Bundesamt für Gesundheit (BAG)
WAS Wirtschaft Arbeit Soziales (Kanton Luzern)
Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern
Kanton Luzern
Dienststelle Gesundheit und Sport des Kantons Luzern